Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 11 O 410/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600,00 Euro vorläufig vollstreckbar.


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