Beschluss vom Landgericht Mönchengladbach - 12 O 389/21

Tenor

Der Antrag des Beklagten im Schriftsatz vom 08.06.2022, nach dem festgestellt werden soll, dass die durch den Termin am 21.02.2022 angefallenen Kosten der Staatskasse aufgegeben werden, wird zurückgewiesen.


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