Berichtigungsbeschluss vom Landgericht München II - 12 O 2366/25

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts München I – 12. Zivilkammer – vom 02.12.2025 wird wie folgt berichtigt: in der Überschrift muss es heissen Teilurteil

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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