Berichtigungsbeschluss vom Landgericht München II - 21 O 12112/25
Tenor
Das Endurteil vom 26.11.2025 wird im Tatbestand auf Seite 4, 2. Ansatz, Satz 2 wie folgt berichtigt:
Der Passus
"Zudem beantragen sie dort am 16.10.2025 eine Anti-Anti-Suit Injunction gegen die hiesige einsweilige Verfügung, die am 20.10.2025 erlassen wurden (vgl Anlage HRM 6)."
wird ersetz ducht
"Zudem beantragen sie dort am 16.10.2025 eine Anti-Anti-Suit Injunction zum Schutz des UK-Hauptsacheverfahrens, die am 20.10.2025 erlaassen wurde (vgl Anlage HRM 6)"
Gründe
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.