Urteil vom Landgericht Münster - 9 S 106/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 21. Juli 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ahaus teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 14. Oktober 2003 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 53 % der Kläger und zu 47 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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