Urteil vom Landgericht Münster - 011 O 139/08

Tenor

Unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung

vom 30.04.2008 wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des

jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 25 %

vorläufig vollstreckbar.


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