Urteil vom Landgericht Münster - 025 O 34/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

 

              1. es zu unterlassen, geschäftlich handelnd mit dem Flyer Anlage 1 zur

                 Klageschrift einen Preisvergleich zwischen dem

                 24-Monats-Abonnement für einen Aloe Vera

                 Drink der Klägerin und dem 24-Monats-Abonnement für den Aloe Vera

                 Drink „C.“ vorzunehmen,

 

              2. an die Klägerin 1.005,40 € (eintausendfünf 40/100 Euro) nebst 5

                 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 24.03.2011 zu zahlen,

 

              3. für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die

                  Unterlassungsverpflichtung gemäß Ziffer 1) wird dem Beklagten ein

                 Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise

                 Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angedroht.

 

              Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 € vorläufig

              vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.