Beschluss vom Landgericht Münster - 025 O 22/14

Tenor

Das Landgericht Münster erklärt den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG).

und verweist den Rechtsstreit von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung gemäß §§ 17 a Abs. 2 GVG, 2, 48 Abs. 1 ArbGG an das Arbeitsgericht Münster.

Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 03.07.2014 aufgehoben.


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