HGB § 92a

Handelsgesetzbuch

(1) Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist, kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung von Verbänden der Handelsvertreter und der Unternehmer durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festsetzen, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Handelsvertreter oder einer bestimmten Gruppe von ihnen sicherzustellen. Die festgesetzten Leistungen können vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.

(2) Absatz 1 gilt auch für das Vertragsverhältnis eines Versicherungsvertreters, der auf Grund eines Vertrags oder mehrerer Verträge damit betraut ist, Geschäfte für mehrere Versicherer zu vermitteln oder abzuschließen, die zu einem Versicherungskonzern oder zu einer zwischen ihnen bestehenden Organisationsgemeinschaft gehören, sofern die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem dieser Versicherer im Zweifel auch die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den anderen Versicherern zur Folge haben würde. In diesem Falle kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, außerdem bestimmt werden, ob die festgesetzten Leistungen von allen Versicherern als Gesamtschuldnern oder anteilig oder nur von einem der Versicherer geschuldet werden und wie der Ausgleich unter ihnen zu erfolgen hat.

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Beschluss vom Oberlandesgericht München - 7 W 1470/19
9. Dezember 2019
7 W 1470/19 9. Dezember 2019
Urteil vom Bundessozialgericht (11. Senat) - B 11 AL 13/16 R
9. Juni 2017
B 11 AL 13/16 R 9. Juni 2017
Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (2. Senat) - L 2 R 498/16
17. Mai 2017
L 2 R 498/16 17. Mai 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 17/16
25. August 2016
19 W 17/16 25. August 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZB 8/15
21. Oktober 2015
VII ZB 8/15 21. Oktober 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZB 36/14
4. Februar 2015
VII ZB 36/14 4. Februar 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (7. Zivilsenat) - VII ZB 16/14
16. Oktober 2014
VII ZB 16/14 16. Oktober 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 18 W 30/14
24. Juli 2014
18 W 30/14 24. Juli 2014
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 19 W 77/12
24. Oktober 2012
19 W 77/12 24. Oktober 2012
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (10. Kammer) - 10 Ta 203/11
14. November 2011
10 Ta 203/11 14. November 2011