Beschluss vom Landgericht Münster - 10 Qs - 91 Js 876/15 – 10/15

Tenor

wird der als Anhörungsrüge bezeichnete Antrag des Beschuldigten vom 25.05.2015 kostenpflichtig als unzulässig abgelehnt.

Die weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss der Kammer vom 18.05.2015 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen