Beschluss vom Landgericht Münster - 023 O 80/16

Tenor

Der Beschluss vom 28.04.2017 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es im ersten Satz des Tenors statt

„Der Beschluss vom 24.04.2017 wird wie folgt ergänzt:"

richtig heißen muss

„Der Beschluss vom 12.04.2017 wird wie folgt ergänzt:"


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