Urteil vom Landgericht Münster - 11 O 12/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.551,14 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2021 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges Skoda Octavia 2.0 TDI, 000 00000000000000000, nebst Fahrzeugschlüssel.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.080,13 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2021.

Die Beklagte befindet sich mit der Rücknahme des oben genannten Fahrzeugs im Annahmeverzug.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 75 % und der Kläger 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des insgesamt aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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