Berichtigungsbeschluss vom Landgericht Münster - 4 O 82/23

Tenor

Der Tatbestand des am 12.04.2024 verkündeten Urteils wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 3 im ersten Absatz wird der vorletzte Satz:

“Seit dem ##.##.2020 betreibt die Beklagte 4) die vorgenannte Seite.“

durch folgenden Satz ersetzt:

„Seit dem ##.##.2020 betreibt die Beklagte 4) die Seite „K..de, zu der eine automatische Weiterleitung von „K..com“ erfolgte.“

Im Übrigen wird der Antrag auf Tatbestandsberichtigung vom 29.04.2024 zurückgewiesen.


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