Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 462/24

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Betroffene, wobei das Beschwerdeverfahren gerichtsgebührenfrei ist und gerichtliche Auslagen nur nach Maßgabe des § 26 Abs. 3 GNotKG erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen