Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 529/24

Tenor

as Amtsgericht wird angewiesen, der Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer Akteneinsicht zu gewähren.

Die Beschwerde ist zulässig und nach Auffassung der Kammer auch begründet.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen