Urteil vom Landgericht Münster - 5 NBs-540 Js 1710/24-75/25

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.

Auf die Berufung der angeklagten Person wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Münster vom 12.02.2025 aufgehoben.

Die angeklagte Person wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der angeklagten Person fallen der Staatskasse zur Last.


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