Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 8/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Dezember 2001 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Solingen wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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