Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 11 T 8/02

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts X vom 28.10.2002 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Beschwerdewert: je Beschwerdeführer 10.000,-- €.


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