Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 5/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 22. November 2002 teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 178,79 Euro (in Worten: ein-hundertachtundsiebzig 79/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29. Dezember 2001 zu zah-len.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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