Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 6 T 91/07

Tenor

Der angefochtene Vorbescheid wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die Erbscheins-anträge der Beteiligten zu 1 und 2 an das Amtsgericht zurückverwiesen, das angewiesen wird, von der in dem angefochtenen Vorbescheid geäußerten Rechtsauffassung Abstand zu nehmen.

Die Beteiligte zu 1 hat die der Beteiligten zu 2 im Verfahren der weiteren Be-schwerde und in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren notwendig entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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