Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 126/17

Tenor

Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 24.01.2017 wird zurückgewiesen.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10,00 Euro festgesetzt.


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