Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 9 T 193/17

Tenor

Die Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung des Amtsgerichts Solingen vom 4.12.2017 und das ihr zugrunde liegende Verfahren werden aufgehoben.

Die Sache wird insoweit an das Amtsgericht zur erneuten Prüfung und Entscheidung nach Maßgabe der folgenden Gründe zurückverwiesen.


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