Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 Ka 180/95

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 31.10.1995 wird zurückgewiesen. Ihre Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 06.11.1996 wird abgewiesen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 5) für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.