Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 An 23/95

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13. April 1995 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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