Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 SB 84/98

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19. Juni 1998 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszuges zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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