Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 47/98

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 31.03.1998 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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