Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 156/99

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.06.1999 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten vom 03.02.1999 wird bezüglich der Ermächtigung zu Ziffer 4 und 8 des Ermächtigungskataloges aufgehoben. Der Beschluss wird ferner hinsichtlich des Kreises der überweisungsberechtigten Ärzte aufgehoben. Insofern wird der Widerspruch der Beigeladenen zu 5) zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 5) trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Klägerin für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.


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