Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 201/99

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.10.1999 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) und 9) auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.


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