Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 48/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.02.1999 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) auch für Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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