Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 67/00

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. September 1999 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 4.089,67 DM zurückzuerstatten. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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