Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 204/98 U

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02.09.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers auch im zweiten Rechtszug. Die Revision wird zugelassen.


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