Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 VS 42/98

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 22. Mai 1998 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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