Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 136/00

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 5) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03.05.2000 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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