Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 P 48/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.10.2001 geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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