Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 46/00

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.11.1999 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.355,81 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 07.08.1998 zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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