Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 31/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.05.2002 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch für das Berufungsverfahren die Kosten des Beklagten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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