Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 35/00

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.01.2000 abgeändert. Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Beschlusses vom 19.04.1999 verurteilt, erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zu entscheiden. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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