Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AL 124/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 08.05.2002 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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