Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 193/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 31. Juli 2002 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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