Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RJ 94/02

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.07.2000 wird abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 09.11.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.02.2000 verurteilt, die Kosten des Widerspruchsverfahrens auf 510,- DM festzusetzen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.


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