Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 RJ 91/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19. September 2001 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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