Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 69/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.03.2002 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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