Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 216/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 06. August 2002 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen