Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 B 22/03 KR

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.04.2003 geändert. Der Gegenstandswert wird auf 61.355,03 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.