Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 61/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.02.2001 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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