Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 128/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 03.06.2002 geändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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