Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 SB 60/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 05. Februar 2003 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen