Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 RJ 22/03

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2003 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.07.2003 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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