Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 KN 1/04 P

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.11.2003 geändert und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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