Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 113/04

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07. April 2004 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Dortmund zurückverwiesen. Dieses wird auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden haben. Die Revision wird nicht zugelassen.


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